Ausweise und Pässe

Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen zu Ausweisen und Pässen.
Personalausweis
Der Personalausweis ist persönlich zu beantragen. Ihr Ansprechpartner ist das Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
- Bisheriger Personalausweis soweit vorhanden, bzw. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
VERLÄNGERUNGEN SIND NICHT MÖGLICH.
ÄNDERUNGEN sind nur am Wohnort möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung , muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Vorläufiger Personalausausweis
Mit dem vorläufigen Personalauseis können Sie die Zeit bis zur Aushändigung des neuen Personalausweises überbrücken (z.B. bei geplanten Auslandsreisen). Er wird vom Bürgerbüro sofort ausgestellt und gilt höchstens 3 Monate.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis MÜSSEN Sie gleichzeitig beantragen.
Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13,00 €.
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Reisepass
Der Reisepass ist persönlich zu beantragen. Ihr Ansprechpartner ist das Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
- Bisheriger Pass falls vorhanden, oder sonstiges Ausweisdokument bzw. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
Minderjährige müssen mit dem/der Erziehungsberechtigten oder Sorgeberechtigten erscheinen. Es müssen beide Elternteile einer Ausstellung schriftlich zustimmen.
Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Online-Angebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Neben Ihrem Foto werden auch Ihre Finderabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten zugänglich.
Tipp: Alle wichtigen Informationen über den elektronischen Reisepass (ePass) finden Sie auf den Informationsseiten „Der ePass“ des Bundesinnenministeriums.
VERLÄNGERUNGEN sind nicht möglich.
ÄNDERUNGEN sind nur am Wohnort möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Kinder
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- ePass
Kinderreisepass
Antragsteller sind die Eltern (Ausweis oder Pass eines Elternteils vorlegen). Ihr Ansprechpartner ist das Bürgerbüro.
Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden
ODER: vom sorgeberechtigten Elternteil (Ausweis oder Pass sowie rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen).
ODER: vom Vormund (Ausweis oder Pass und Bestallungsurkunde vorlegen)
Geburts- oder Abstammungsurkunde bitte vorlegen
Es ist bei jeder Ausstellung ein biometrisches Lichtbild vorgeschrieben (auch bei Kleinkindern)
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben und muss daher zur Antragstellung mitkommen
GEBÜHR 13,00 € für die Ausstellung
6,00 € für die Verlängerung (bei Verlängerung darf der Kinderreisepass noch NICHT abgelaufen sein)
Der Kinderreisepass ist trotzdem nur ein Passersatzpapier und nicht mit einem richtigen Reisepass zu vergleichen. Bitte informieren Sie sich vor Urlaubsantritt über die Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt.