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Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2028 hat jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG) aufzustellen.
Mehr dazu erfahren Sie hier (80,9 KiB)