Zurückschneiden von Hecken und Bäumen
Vermehrt beobachten wir, dass an einigen Grundstücken im Ort derzeit Äste oder Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Verkehrsteilnehmer behindern. Dies führt immer wieder zu Verärgerung in der Bevölkerung.
Nach dem Straßengesetz darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Fahr- und Fußgängerverkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch Feldwegen) durch Zweige von Bäumen, Hecken oder Sträuchern, die über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg- oder Fahrbahnbereich ragen, nicht beeinträchtigt werden (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Dies gilt auch für hohen Grasbewuchs.
Nachdem zur bequemen Entsorgung von anfallendem Schnittgut der Häckselplatz in Gronau zur Verfügung steht, ist es an der Zeit, den Bepflanzungen gründlich zu Leibe zu rücken und einen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Konsequenzen notwendigen Rückschnitt vorzunehmen. Verantwortlich dafür sind die Grundstückseigentümer oder ihre Beauftragten als so genannte Verkehrssicherungspflichtige.
Wir weisen darauf hin, dass größere Baumpflegearbeiten im Zeitraum 1. Oktober bis 29.Februar vorgenommen werden müssen. Zwischen 1. März und 30. September sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses zulässig
LichtraumprofileIm öffentlichen Verkehrsraum müssen folgende Lichtraumprofile freigehalten werden:
4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über Gehwegen und Radwegen
Entlang der Gehwege ist der Bewuchs bis zur Gehweg-Hinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden. Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicherheitsabstand 0,25 Meter.
Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hydrantenschilder.Häufig sind auch Straßenleuchten von Büschen und Bäumen stark eingewachsen. Straßenleuchten dienen der Verkehrssicherheit und können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie frei stehen und nicht durch Sträucher und Äste verdeckt werden. Prüfen Sie deshalb bitte auch die Straßenbeleuchtung im Bereich Ihres Grundstücks und schneiden Sie die Sträucher und Bäume im Bereich der Straßenleuchten großzügig frei.
Bitte beachten Sie auch, dass durch Ihre Bepflanzungen keine Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Hydrantenschilder verdeckt sind und dass an Kreuzungen und Einmündungen die notwendigen Sichtfelder freigehalten werden.