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Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglückspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen. Das Verbot gilt an folgenden anstehenden Tagen im Jahr 2023: Allerheiligen, 1. November Volkstrauertag, 19. November Allgemeiner Buß- und Bettag, 22. November Totensonntag, 26. November Heiligabend, 24. Dezember Erster Weihnachtstag, 25. Dezember