Abschaffung der Kinderreisepässe
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Kinderreisepässe mit 12monatiger Gültigkeit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Hintergrund dieser Änderung ist, dass Sicherheitsmerkmale fehlen, so dass die Kinderreisepässe nicht in allen Ländern anerkannt werden.Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Wenn Sie ab 1. Januar 2024 ein Ausweisdokument für Ihr Kind beantragen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:Reisepass ·Kosten: 37,50 Euro ·Gültigkeit: sechs Jahre· Lieferzeit: ca. sechs Wochen.
Personalausweis ·Kosten: 22,80 Euro ·Gültigkeit: sechs Jahre· Lieferzeit: ca. vier Wochen.
Bitte beachten Sie, dass ein Ausweisdokument unabhängig von der regulären Gültigkeitsdauer nur so lange gültig ist, wie die Person anhand des eingedruckten Passbildes eindeutig identifizierbar ist. Gerade bei kleineren Kindern kann es daher vorkommen, dass das Ausweisdokument früher erneuert werden muss. Bitte prüfen Sie daher ggf. rechtzeitig vor geplanten Reisen etc., ob Sie das Ausweisdokument Ihres Kindes erneuern müssen.