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Gewerbemeldungen nicht möglich Meldung vom 30. November 2023

Aufgrund einer Systemumstellung des Gewerbeprogrammes im Bürgerbüro können vom 2. bis 12. Januar 2024 leider keine An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben durchgeführt werden.
Wir bitten, dies zu beachten.

Bürgerbüro geschlossen Meldung vom 29. November 2023

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung ist das Bürgerbüro sowie das Standesamt am      Donnerstag, 11. Januar 2024 nicht geöffnet.An diesem Tag können auch keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Abschaffung der Kinderreisepässe Meldung vom 13. November 2023

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Kinderreisepässe mit 12monatiger Gültigkeit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Hintergrund dieser Änderung ist, dass Sicherheitsmerkmale fehlen, so dass die Kinderreisepässe nicht in allen Ländern anerkannt werden.Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Wenn Sie ab 1. Januar 2024 ein Ausweisdokument für Ihr Kind beantragen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Reisepass ·Kosten: 37,50 Euro ·Gültigkeit: sechs Jahre· Lieferzeit: ca. sechs Wochen.
Personalausweis ·Kosten: 22,80 Euro ·Gültigkeit: sechs Jahre· Lieferzeit: ca. vier Wochen.
Bitte beachten Sie, dass ein Ausweisdokument unabhängig von der regulären Gültigkeitsdauer nur so lange gültig ist, wie die Person anhand des eingedruckten Passbildes eindeutig identifizierbar ist. Gerade bei kleineren Kindern kann es daher vorkommen, dass das Ausweisdokument früher erneuert werden muss. Bitte prüfen Sie daher ggf. rechtzeitig vor geplanten Reisen etc., ob Sie das Ausweisdokument Ihres Kindes erneuern müssen.

Revierübergreifende Drückjagd am Samstag, 25. November 2023 Meldung vom 10. November 2023

Im Hardtwald findet am Samstag, den 25. November 2023 vom Ortsende Großbottwar und bis zur östlichen Wald- bzw. Landkreisgrenze liegend, von 8 Uhr bis 15 Uhr eine revierübergreifende Drückjagd auf Schwarzwild statt.Es besteht dabei die Gefahr, dass Schwarzwild und nachstellende Jagdhunde die Landesstraßen L 1115, L 1117 (Gronau – Kurzach) und L 1118 sowie die Kreisstraßen K 1607 und K 1608 überqueren. Zur Sicherheit des Verkehrs wird im Bereich des Waldes entlang der L1115, der L 1118, der L1124 sowie der K 1608 eine entsprechende Geschwindigkeits-beschränkung von 50 km/h bzw. 70 km/h, eine punktuelle Geschwindigkeits-beschränkung von 30 km/h und eine Vollsperrung der K 1607 zwischen der Hardtwaldkreuzung und der L1124 angeordnet.  Die Drückjagd betrifft auch den östlichen, bewaldeten Teil der Gemarkung Oberstenfeld (Lichtenberg, Eschach, Hagstolz, Bieversklinge sowie den Bereich Krugeiche) sowie Gronau (Richtung Kurzach, Eisseen, Rossert).
 Die Zufahrt zum Parkplatz „Krugeiche“ sowie der Parkplatz sind deshalb gesperrt. Bitte achten Sie auf die angebrachten Beschilderungen und Geschwindigkeits-beschränkungen. Wir bitten Sie, sich während der Jagddauer möglichst nicht in den betroffenen Waldgebieten aufzuhalten. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

Verhalten | Sicherheit | Praxis - Bustraining an der Lichtenbergschule Meldung vom 02. November 2023

Ganz nach dem Motto „Lernen durch Praxis“ haben die Schulsozialarbeit und die AG Sicherer Schulweg am Dienstag, 24. Oktober 2023 gemeinsam ein Bustraining für insgesamt 19 Buskinder aus der 1. Klassenstufe organisiert.  Dabei ging es darum, die Schulkinder für die Gefahren während des Busfahrens zu sensibilisieren und richtiges Verhalten im Bus und an der Bushaltestelle zu trainieren. Auch Fragen wie „wo stelle ich meinen Schulranzen während der Fahrt richtig ab?“ oder „was ist der tote Winkel?“ wurden mit den Kindern gemeinsam erörtert. Gleich am Anfang wurde den Kindern verdeutlicht, dass das Einsteigen in den Bus schneller und sicherer abläuft, wenn die Kinder geordnet und nacheinander einsteigen, wie wenn alle wild in den Bus drängen. Dafür hat die Schulsozialarbeiterin Frau Kießlich die Zeit gestoppt. Im Anschluss ging es auf eine gemeinsame Busfahrt, bei der der Fahrer eine Vollbremsung initiierte und Anhand eines Wasserkanisters veranschaulicht wurde, welche Gefahr besteht, wenn sich die Schulkinder im Bus nicht richtig festhalten. Zum Abschluss wurde anhand einer überfahrener Kartoffel veranschaulicht, welche Gefahr von einem Bus ausgeht. Insgesamt wussten die Kinder schon über viele Sachen Bescheid. Das Training hat aber dazu beigetragen, nochmal ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche Gefahren in und um den Bus drohen. In Zukunft soll das Bustraining immer mit den Buskindern der 1. Klassenstufe absolviert werden. Vielen Dank an die Organisatoren!  
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Termine für Samstags-Trauungen in der Gemeinde Oberstenfeld im Jahr 2024 Meldung vom 02. November 2023

Bereits frühzeitig beginnen Planungen für eine standesamtliche Trauung,weshalb schon jetzt die Termine für Trauungen im nächsten Jahr veröffentlicht werden. Beim Standesamt Oberstenfeld werden auch im Jahr 2024 erneut Trauungen an einem Samstag in den Monaten Mai, Juni und Juli angeboten.  Folgende Termine sind für die Samstags-Trauungen vorgesehen: 18.Mai 2024
15.Juni 2024
13.Juli 2024
 Je Termin können maximal drei Eheschließungen (10 Uhr, 11 Uhr und 12 Uhr) stattfinden.Wichtiger Hinweis:
Die Trauungen finden ausschließlich im Katharinensaal im Stiftsgebäude statt.
Bitte beachten Sie, dass für Samstags-Trauungen folgendes gilt: ·Mindestens einer der Partner muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberstenfeld haben.
·Es wird eine zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten fällig.
  Für Fragen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Oberstenfeld unter 0 70 62 / 261-53. 

Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten Meldung vom 27. Oktober 2023

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglückspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen. Das Verbot gilt an folgenden anstehenden Tagen im Jahr 2023: Allerheiligen, 1. November Volkstrauertag, 19. November Allgemeiner Buß- und Bettag, 22. November Totensonntag, 26. November Heiligabend, 24. Dezember Erster Weihnachtstag, 25. Dezember
 
 

Schutz der Sonn- und Feiertage im November und Dezember 2023 Meldung vom 27. Oktober 2023

Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) in der Fassung vom 08.05.1995 (GBI. S. 450) ist folgendes zu beachten:
 
 
1.An allen Sonn- und Feiertagen des ganzen Jahres
Verboten sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen (Ausnahmen: z. B. unaufschiebbare Erntearbeiten, leichte Arbeiten in Gärten). In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
Während des Hauptgottesdienstes (mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober) sind verboten:
·öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
·alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen;
·öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgelder erhoben wird.
 
2.Allerheiligen (1. November 2023)
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
 
3.Volkstrauertag (19. November 2023)
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
 
4.Buß- und Bettag (22. November 2023)
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten. In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Hauptgottesdienst am Vormittag und am Abend zu stören.
 
5.Totengedenktag (26. November 2023)
Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und
Speisebetrieb hinausgehen und sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 13 Uhr verboten. Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten.
 
6.Heiliger Abend (24. Dezember 2023)
In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind ab 17 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
 
7.Erster Weihnachtstag (25. Dezember 2023)
Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.
 
8.Silvester (31. Dezember 2023)
In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind von 18 Uhr bis 21 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
 
 

Verkehrsprobleme Ampelanlage Lichtenberger Straße Meldung vom 24. Oktober 2023

Es häufen sich im Moment die Beschwerden, dass es im Kreuzungsbereich Lichtenberger Straße zu langen Staus und Behinderungen kommt, da die Ampelanlage nur sehr kurz schaltet.
Nach Rücksprache mit der Straßenmeisterei wurde uns mitgeteilt, dass hier im Moment die Stau-Bemessung nicht funktioniert, was leider zu Rückstaus führt. Die notwendige Kamera zur Erfassung des Verkehrs konnte noch nicht installiert werden.
Wir bitten hier um Verständnis und Beachtung und bedanken uns für Ihre Geduld. 

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten Meldung vom 20. Oktober 2023

1.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können. Dies gilt nur bei der Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. 
 
2.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch
den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2
BMG widersprechen zu können.

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen
Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3. Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
6. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG sowie
7. Sterbedatum.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
 
3.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und
Abstimmungen


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
 
4.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger,
Presse oder Rundfunk


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
 
5.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu können.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Von den genannten Widerspruchsrechten kann jederzeit, möglichst durch schriftliche Erklärung an das Bürgermeisteramt Oberstenfeld, Bürgerbüro, Großbottwarer Str. 20, 71720 Oberstenfeld, Gebrauch gemacht werden.

Ein Widerspruch zu Ziffer 1. sollte spätestens bis zum 1. März, zu Ziffer 4. spätestens 2 Monate vor dem
Jubiläum erfolgen.


Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine solche Erklärung abgegeben worden ist.

Straßensperrung des Lerchenweges Meldung vom 17. Oktober 2023

Aufgrund von Sanierungsarbeiten ist der Lerchenweg auf Höhe Haus Nr. 17 vom Oktober 2023 bis 26. Januar 2024 für den Verkehr gesperrt.
Eine Durchfahrt aus Richtung Steinackerweg und Nußbaumweg ist nicht möglich. Wir bitten um Verständnis und Beachtung! 
 

Bürgerbüro geschlossen Meldung vom 13. Oktober 2023

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung ist das Standesamt sowie das Bürgerbüro am      Donnerstag, 26. Oktober 2023 vormittags nicht geöffnet.An diesem Tag können auch keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.Ab 14.00 Uhr sind wir wieder für Sie da.Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind ganztägig zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Straßensperrung Prevorst 07. und 08. Oktober 2023 Meldung vom 29. September 2023

Anlässlich der am kommenden Wochenende stattfindenden Hocketse der Freiwilligen Feuerwehr Abt. Prevorst wird am
 
                Samstag, 07. Oktober und Sonntag 08. Oktober 2023
 
die Straße „Am Brunnenrain“ ab dem Dorfhaus bis zur Einmündung „Seherinstraße“ für den Verkehr gesperrt. 
  
Wir weisen darauf hin, dass der Linienverkehr sowie der Berg- und Talbus trotzdem zu ihren regulären Fahrzeiten am Samstag und Sonntag verkehren.
Es erfolgt lediglich eine Verlegung der Bushaltestelle an den Friedhof Prevorst.
 
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

Umfangreiche Verkehrsbehinderungen anlässlich der Durchführung des Bottwartalmarathons am Sonntag, den 15. Oktober 2023 Meldung vom 29. September 2023

Am Sonntag, den 15. Oktober 2023 muss anlässlich der Durchführung des Bottwartalmarathons mit größeren Behinderungen im gesamten Bottwartal gerechnet werden. Mit Behinderungen im Gemeindegebiet Oberstenfeld ist insbesondere im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 14.30 Uhr zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass die gesperrten Strecken nicht befahren werden dürfen. Auch ein Durchlass der Anwohner ist grundsätzlich nicht möglich. Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge außerhalb der Laufstrecke abzustellen, falls Sie ihr Fahrzeug während der Veranstaltung benötigen sollten. Nach dem Schlussläufer bzw. dem Besenfahrzeug kann die jeweilig gesperrte Fläche wieder für den Verkehr frei gegeben werden. Betroffen ist auch der Linienbusverkehr im gesamten Bottwartal. Der Ultra-Lauf über 50 Kilometer findet erneut statt. Dieser wird auf Oberstenfelder Gemarkung um die Burg Lichtenberg führen. Die L1118 wird in diesem Jahr nicht gekreuzt. Halteverbote: Wir bitten Sie, die entlang der Laufstrecke und Umleitungsstrecke aufgestellten Halteverbotsschilder unbedingt zu beachten, da am 15. Oktober 2023 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge leider kostenpflichtig abgeschleppt werden müssen. Streckenführung: Die Strecke des Marathon führt nach dem Start in Steinheim über die Hoftalstraße/Lembacher Straße, Dürrenstraße, Ziegelstraße und Kreuzstraße von Oberstenfeld nach Gronau. Von hier über die Schulstraße, Marbacher Straße, Hauptstraße bis zum Ortsausgang Gronau mit einer Kehrtwende nach der Abzweigung nach Prevorst, zurück über die Marbacher Straße auf die Gronauer Straße L1117, und über den Eselsweg in Oberstenfeld nach Beilstein. Anschließend führt die Laufstrecke wieder zurück über die Beilsteiner - und Großbottwarer Straße, Bädergasse, „Schneckenbrücke“ über die L1100, Bottwar-, Ziegel-, Dürrenstraße entlang des Fahrradweges in Richtung Großbottwar. Die Strecke des Halbmarathons führt nach dem Start in Gronau über die Schulstraße/Marbacher Straße, Hauptstraße bis zum Ortsausgang Gronau mit einer Kehrtwende nach der Abzweigung nach Prevorst, zurück über die Marbacher Straße auf die Gronauer Straße L 1117 und über den Eselsweg in Oberstenfeld nach Beilstein, zurück über Oberstenfeld nach Großbottwar und anschließend von Kleinbottwar nach Steinheim. Umleitung des Wohngebietes „Schloßberg“:Aus diesem Wohngebiet ist eine An- oder Abfahrt nur über die Lichtenberger Straße über die L1118 Richtung Sinzenburg möglich.   Umleitung des Wohngebietes „Schafhaus / Hauäcker“:Aus diesem Wohngebiet ist eine An- oder Abfahrt nur über den Verbindungsweg zwischen den Gebäuden Am Schafhaus Nr. 4 und 6 möglich. Von dort über die Eichhäldenstraße über den Feldweg am Hasenbach, zum Industriegebiet „Lichtenberger Straße“ und über die L 1118 Richtung Sinzenburg. Verlassen von Gronau während des Laufes mit dem PKW:Eine Zu- und  Abfahrt nach und von Gronau ist nur über die Schmidhausener Straße aus Richtung Schmidhausen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Hauptstraße und Marbacher Straße komplett gesperrt ist, und Gronau daher nur vom Wohngebiet Kleinfeldle sowie den nordwestlich der Hauptstraße liegenden Straßen aus über die Mörike- und Uhlandstraße verlassen werden kann. Die Bewohner aus dem Wohngebiet „Buchäcker“ bitten wir, sich bei Bedarf Ihrer Fahrzeuge rechtzeitig vor der Sperrung auf die Seite nordwestlich der Hauptstraße zu stellen. Auch in diesem Jahr geht die Streckenführung auf der L 1117 bis hinter die Abzweigung nach Prevorst, so dass diese Straße ebenfalls voll gesperrt ist.Dies hat zur Folge, dass die Abfahrt von Gronau nach Prevorst oder Kurzach nicht möglich ist, sondern ausschließlich über Schmidhausen und Etzleswenden erfolgen kann. Prevorster Bürger bitten wir ebenfalls um Kenntnis, dass eine Abfahrt über Gronau bzw. über die L1117 nach Kurzach nicht möglich ist.  Die Zubringerbusse der Halbmarathonläufer werden über die Gronauer Str. anfahren, im Kreisverkehr „Im Kleinfeldle“ die Läufer absetzen, wenden und dann wieder zurück nach Steinheim fahren.Bitte halten Sie diese Straßen deshalb von Fahrzeugen ebenfalls frei. Die uneingeschränkte Zufahrt von Notfahrzeugen in das gesamte Gemeindegebiet ist über den gesamten Veranstaltungszeitraum gewährleistet. Von der Straßenverkehrsbehörde wurden folgende verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen: Straßensperrungen: Hinweg: - Radweg von Großbottwar kommend entlang der Hoftalstraße/Lembacher Straße- Dürrenstraße- Ziegelstraße- Lichtenberger Straße- Kreuzstraße- Schulstraße- Hauptstraße- Marbacher Straße- Gronauer Straße- Eselsweg- Radweg Richtung Freibad- Freibad- Beilsteiner Straße- Radweg entlang der Beilsteiner Straße Richtung Beilstein Rückweg: - Radweg von Beilstein nach Oberstenfeld - Beilsteiner Straße- Großbottwarer Straße (von der Beilsteiner Straße bis zur Einmündung Bädergasse)- Bädergasse- „Schneckenbrücke“- Fuß- und Radweg zum Bürgerhaus- Bottwarstraße- Ziegelstraße- Dürrenstraße- Radweg entlang Lembacher Straße / Hoftalstraße Richtung Großbottwar. Es handelt sich jeweils um Vollsperrungen; Einmündungen und Zufahrten sind abgesperrt. An Kreuzungen, Einmündungen und neuralgischen Punkten befinden sich Streckenposten, Feuerwehr und Polizei im Einsatz. Bitte beachten Sie auch die veränderte Verkehrsbeschilderung/Umleitungen.   Busverbindung: Die Bushaltestellen am Rathaus, in der Lichtenberger Straße, Kreuzstraße und Schulstraße können von 9 Uhr bis 14.30 Uhr nicht angefahren werden und entfallen.Die Ersatzbushaltestelle an der Bahnhofstraße bleibt während der ganzen Zeit in Betrieb.……………………………………………………………….. Wegen der umfangreichen Einschränkungen im Verkehr bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und stehen für Fragen vorab gerne noch zur Verfügung. Wir laden die Bevölkerung herzlich ein, entlang der Laufstrecke regen Anteil an diesem schönen, wenn auch für die Läufer sehr anstrengenden sportlichen Ereignis zu nehmen und alle Sportlerinnen und Sportler anzufeuern!

Gronauer Benjamin Theiss gewinnt Gold- und Silbermedaille bei den Invictus Games Meldung vom 26. September 2023

Benjamin Theiss hat bei den erstmals in Deutschland stattgefundenen Invictus Games die Goldmedaille im Zeitfahren beim Radfahren liegend sowie die Silbermedaille im Straßenrennen gewonnen. An den seit 2014 alle zwei Jahre stattfindenden Invictus Games nehmen Soldatinnen und Soldaten, die im Dienst körperliche oder seelische Verletzungen erlitten haben, teil. Der Rehabilitationsgedanke steht dabei im Vordergrund und die mehr als 500 Teilnehmenden kamen in diesem Jahr aus 21 unterschiedlichen Staaten.
Bürgermeister Markus Kleemann lud Herrn Theiss zur Gratulation zu diesem tollen Erfolg gerne ins Rathaus ein. Er sprach mit ihm über den sportlichen Erfolg wie auch über seine besondere Geschichte. „Um diese beiden Medaillen gewinnen zu können, hat Herr Theiss sportlich und vor allem mental in den letzten Jahren sehr viel geleistet. Darauf können er und auch wir als Gemeinde sehr stolz sein“, so Bürgermeister Markus Kleemann. Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft!

Neu angelegte Urnenerdgräber auf dem Ortsfriedhof Meldung vom 26. September 2023

„Selbstverständlich ist es immer am besten, wenn keine Gräber gebraucht werden. Da der Lauf der Zeit aber nicht aufzuhalten ist, freuen wir uns, dass wir auf dem Ortsfriedhof in Oberstenfeld weitere Urnenerdgräber anbieten können“, so Bürgermeister Markus Kleemann anlässlich der Fertigstellung in dieser Woche.
Die neue Fläche, deren Herrichtung auf einen Gemeinderatsbeschluss zum Gestaltungskonzept für den gesamten Ortsfriedhof in Oberstenfeld zurückgeht, wurde nun mit Grassamen eingesät. Hintergrund ist, dass sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Bestattungs- und Beisetzungsformen und somit auch die Anforderungen an die allgemeine Nutzung von Friedhöfen stark verändert haben. Insbesondere die Nachfrage nach Urnengräbern sowie nach pflegearmen bzw. naturnahen Bestattungs- und Beisetzungsformen ist deutlich gestiegen. Weil auf dem Ortsfriedhof nur noch eine begrenzte Anzahl an Urnenerdgräbern verfügbar war, haben wir hier neue Urnengräber geschaffen, um diese Bestattungsart weiter zur Verfügung stellen zu können. Für die Fläche der neuen Urnenerdgräber wurde der stillgelegte Teil des Grabfelds L genutzt.

Ortsdurchfahrt Beilstein gesperrt Meldung vom 26. September 2023

Aufgrund von Baumaßnahmen zum Glasfaserausbau ist die Ortsdurchfahrt Beilstein von Oberstenfeld kommend ab dem Forstbergweg bis zum Kreisel Richtung Gronau von Dienstag, 26. September 2023 bis voraussichtlich Freitag, 29. September 2023 voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
 
Wir bitten um Beachtung!

Sarah Lang rückt auf Hanns-Otto Oechsle in den Gemeinderat nach Meldung vom 26. September 2023

Auf den aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Hanns-Otto Oechsle folgt Frau Sarah Lang als Nachrückerin gemäß dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019. Durch Handschlag und dem Verlesen der Verpflichtungsformel von Bürgermeister Markus Kleemann wurde sie als Gemeinderätin öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hingewiesen und verpflichtet. Bürgermeister Markus Kleemann freut sich, mit Frau Lang eine in der Gemeinde sehr verwurzelte Person im Gremium begrüßen zu dürfen. Durch ihre jahrelange Tätigkeit im Elternbeirat und im Förderverein der Lichtenbergschule sind ihr viele kommunale Themen bereits vertraut. „Mit ihrer Kompetenz und ihrer persönlichen Fähigkeiten ist sie eine Bereicherung für das Gremium und ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle von Oberstenfeld, Gronau und Prevorst“, konstatiert Bürgermeister Markus Kleemann. 
Wir wünschen Frau Lang einen guten Start im Gremium und eine produktive Zusammenarbeit!

Nach 39 Jahren verabschiedet sich Hanns-Otto Oechsle aus dem Gemeinderat- Eine große Ära geht zu Ende Meldung vom 25. September 2023

In der Gemeinderatssitzung am 21. September 2023 wurde Gemeinderat Hanns-Otto Oechsle auf eigenen Wunsch feierlich aus dem Gremium, dem er seit dem 29. November 1984 durchgehend angehörte, verabschiedet. In der Geschichte der Gemeinde Oberstenfeld ist er damit das längste Gremiumsmitglied.   „Sein halbes Leben lang hat sich Hanns-Otto Oechsle für die Bürgerinnen und Bürger von Oberstenfeld, Gronau und Prevorst eingesetzt. Er agierte immer aktiv, geradlinig und ehrlich und hat das Wohl der Bürgerinnen und Bürger seiner geliebten Heimatgemeinde stets in den Vordergrund gestellt“, lobte Bürgermeister Markus Kleemann. Er habe verinnerlicht, dass im Gemeinderat alle nur das Beste für die Gemeinde wollen und dies nur gemeinsam in konstruktiver und harmonischer Zusammenarbeit hinzubekommen ist. „Durch sein Handeln hat er viel Positives bewirkt und die Entwicklung der Gemeinde Oberstenfeld entscheidend mitgeprägt. Insbesondere die Kinderbetreuung und deren hohe Qualität, das Jugendhaus und die Bücherei mit ihren Top-Standards lagen ihm am Herzen. Aber auch die Vereine, der Erhalt des historischen Ortskerns und nicht zuletzt sein geliebtes Mineralfreibad Oberes Bottwartal“, waren ihm immer wichtig“, so Bürgermeister Markus Kleemann.   Auch in seiner Tätigkeit als Lehrer an der Lichtenbergschule hat er vielen Schülerinnen und Schülern die Gemeinde Oberstenfeld nähergebracht und ans Herz gelegt. Über Jahrzehnte war und ist Hanns-Otto Oechsle in vielen gesellschaftlichen Bereichen unermüdlich ehrenamtlich aktiv - ein Projekt jagt das nächste. So war Herr Oechsle unter anderem viele Jahre Vorsitzender des Fördervereins Kleeblattpflegeheim Oberstenfeld, Gründungsmitglied und langjähriger erster und zweiter Vorsitzender des Kulturvereins Oberes Bottwartal, Gründungsmitglied und langjähriger zweiter Vorsitzender des Prevorster Christbaumvereines und Mitorganisator des Prevorster Christbaummarktes, Mitbegründer und Hauptverantwortlicher von „Form und Farbe“, Ortsführer, Stiftskirchenführer und seit einigen Wochen erster Vorsitzender des neu gegründete Fördervereins Mineralfreibad Oberes Bottwartal. Zudem ist er durch seine Tätigkeit als Maler und Autor weit über Oberstenfeld hinaus bekannt. Seine Verbundenheit mit der hiesigen Landschaft ist in vielen seiner Werke zu erkennen. Besonders hervor hob Bürgermeister Markus Kleemann in seiner Abschiedsrede darüber hinaus die Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, die ihm 2019 zu ehren wurde.   Nun hat sich Hanns-Otto Oechsle nach fast 39 Jahren aus gesundheitlichen Gründen dazu entschlossen sein Amt niederzulegen. Zum Abschied bekam er von der Gemeinde ein Panoramabild, einen Korb mit gesunden Lebensmitteln sowie eine Dankesurkunde für sein langjähriges Engagement.   Im Namen der Gemeinde wünschen wir Hanns-Otto Oechsle alles Gute, vor allem viel Gesundheit, Zufriedenheit und Freude und verneigen uns mit höchstem Respekt vor seinem Lebenswerk.
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Schulweg jetzt noch sicherer mit neuer Beschilderung Meldung vom 25. September 2023

Eltern von Schülerinnen und Schüler der Lichtenbergschule haben vor einiger Zeit die AG Sicherer Schulweg gegründet. Ziel ist es, den Schulweg zur Lichtenbergschule sicherer zu machen und die Verkehrssituation vor der Schule zu entschärfen, so dass die zu Fuß kommenden Kinder auch die letzten Meter zur Schule sicher gehen können. Dadurch sollen mehr Kinder dazu bewegt werden, den Weg oder zumindest ein Stück davon zu Fuß zu gehen anstatt mit dem Auto gebracht zu werden.
Um Ideen zur Verbesserung der Situation zu entwickeln und zu realisieren, findet regelmäßig ein Austausch zwischen der AG Sicherer Schulweg und der Verwaltung statt. In diesem Zusammenhang wurde nun an der Schneckenbrücke auf der Seite des Bürgerhauses ein Sammelpunkt eingerichtet von dem aus Kinder zusammen zur Schule gehen können. Dieser Treffpunkt mit dem angrenzenden Parkplatz vor dem Bürgerhaus wurde gewählt, da es hier für Kinder aus weiter entfernt liegenden Wohngebieten gut und sicher möglich ist, aus dem Auto auszusteigen und sich zu treffen, um gemeinsam den restlichen Weg zur Schule zu laufen. So sollen Fahrten direkt zur Schule und ein hohes Verkehrsaufkommen dort vermieden werden. Außerdem tut den Kindern die Bewegung gut und fördert die Eigenständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein.
Auf den letzten Metern zur Schule, von der Forststraße aus kommend am Eingang der Martin-Luther-Straße, weist ein neues Schild diejenigen Kinder, die mit dem Auto direkt zur Schule gebracht werden, darauf hin, dass sie in der Lage sind, die letzten Meter alleine zu gehen. Fahrten mit dem Auto direkt an das Schulgelände hin sind für Kinder in diesem Alter nicht erforderlich und auch nicht förderlich. Sollte es sich nicht vermeiden lassen, die Kinder zur Lichtenbergstraße zu fahren, bitten wir darum, an den Parkplätzen entlang des Friedhofes zu parken und den Kreuzungsbereich freizuhalten.
Die Gemeindeverwaltung dankt der AG Sicherer Schulweg für ihr großes Engagement und ihre guten Ideen!

Vermummte Person in Prevorst unterwegs Meldung vom 15. September 2023

In Prevorst wurde in der Nacht von Samstag, 9. September auf Sonntag, 10. September 2023 eine vermummte Person gesichtet, die von Haus zu Haus gegangen ist. Hintergründe dazu sind der Gemeindeverwaltung Oberstenfeld nicht bekannt; auch nicht darüber, ob dies ein einmaliger Vorfall war und ob weitere Ortsteile betroffen waren.
Wir appellieren daher an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oberstenfeld, sich insbesondere nachts vorsichtig zu verhalten und Häuser und Wohnungen gut zu verschließen. Tipps zum Schutz vor Einbrechern finden Sie u.a. auf https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/ .

Bundesweiter Warntag am Donnerstag, 14. September 2023 Meldung vom 05. September 2023


Am Donnerstag, 14. September 2023 findet der nächste bundesweite Warntag statt.
Ereignisse wie die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Juli 2021, der andauernde Angriffskrieg in der Ukraine und die Energiekrise, aber auch kleinere lokale Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Hochwasser oder Starkregenereignisse, rücken die verschiedenen Krisensituationen, die großflächig, aber auch in kleineren Gebieten eintreten können, sowie die verschiedenen Warnkanäle regelmäßig in den Fokus.
Vorrangiges Ziel des bundesweiten Warntags ist es, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien für Krisen aller Art zu sensibilisieren und über die Art und Weise zu informieren, wie die Behörden warnen. Dieser ist nun regelmäßig für den zweiten Donnerstag im September geplant.
Dazu wird am 14. September 2023 um 11.00 Uhr zentral durch die Nationale Warnzentrale eine Probewarnung ausgelöst, die sowohl an Rundfunkanstalten und Medienunternehmen geht, als auch auf Warn-Apps und Cell-Broadcast den Probealarm auslöst und so die Bevölkerung mittels mobiler Endgeräte erreicht. Auch Sirenenwarnungen werden ausgelöst.
Für Sirenensignale gilt:Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten. Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien für weitere Hinweise, diese werden von allen lokalen und regionalen Rundfunksendern ausgestrahlt. Folgen Sie den amtlichen Anweisungen“Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Die Gefahr besteht nicht mehr.“

Mit der Probewarnung werden auch die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft – und im Anschluss bei Bedarf optimiert.
Um 11:45 Uhr wird die Entwarnung an die entsprechenden Kanäle ausgegeben. Lediglich über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung.
In der Gemeinde Oberstenfeld wurden in den vergangenen Monaten neue Sirenen installiert. Da die endgültige Installation seitens der Fachfirma zum Redaktionsschluss (6. September) leider noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist davon auszugehen, dass diese beim Warntag noch nicht ausgelöst werden. Wir bitten dies zu beachten. Sobald diese in Betrieb gehen, wird eine gesonderte Sirenenprobe stattfinden. Diese wird im Mitteilungsblatt angekündigt.
Wir bitten auch alle Eltern, ihre Kinder über die Probewarnung zu informieren.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite www.bundesweiter-warntag.de.