Seite drucken Seite empfehlen

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Dürren IV“

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld hat am 17. Dezember 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Dürren IV“ nach § 10 Abs. 1 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 (3) BauGB).Der Geltungsbereich ist im Bebauungsplan dargestellt, Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15. Oktober 2020.Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusammenfassenden Erklärung im Rathaus Oberstenfeld, Bauamt, Großbottwarer Straße 20, während der Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Gemeinde Oberstenfeld eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Oberstenfeld, den 13. August 2021
 
 
 
gez. Kleemann
Bürgermeister

Folgende Anlagen können Sie hier einsehen: 

Lageplan (6,816 MiB)

Umweltbericht  (1,534 MiB)

Zusammenfassende Erklärung (8,377 MiB)