Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss erstellt eine Kaufpreissammlung und wertet die Kauffälle für seine Arbeit aus. Die Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss aufgrund der Auswertung der Kauffälle unbebauter Grundstücke oder in anderer geeigneter Weise beschlossen. Es sind durchschnittliche Lagewerte bestimmter Grundstückstypen in festgelegten Zonen. Sie liegen für Wohnbau und Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Flächen und die Geschäftslagen des Ortskerns vor.
Telefonischer Kontakt zum Gutachterausschuss: 07148 I 31504
Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung beschließt Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022
Großbottwar. Neue Bodenrichtwerte für das Bottwartal und Umgebung wurden für die Grundsteuerreform am 31.05.2022 neu festgesetzt. Der Gemeinsame Gutachterausschuss tagt hierfür außerhalb des regulären 2-Jahres-Turnus.Nachdem der Gemeinsame Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung mit Sitz in Großbottwar am 21.09.2021 im Rahmen der ersten Bodenrichtwertsitzung den Beschluss für die Bodenrichtwerte für alle 9 Mitgliedskommunen mit dem Stichtag 31.12.2020 gefasst hat, hat er bereits am 31.05.2022 erneut getagt. Diesmal flossen die Kaufverträge aus dem Jahr 2021 ein. 1250 Kaufvertragsfälle wurden im Vorfeld hierfür erfasst und die zur Auswertung geeigneten Fälle aufgearbeitet. Der Stichtag ist vom Finanzamt mit dem 01.01.2022 vorgegeben. Die Ansprüche an die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit erheblich gestiegen. Um diesem Rechnung tragen zu können, schlossen sich die Kommunen Affalterbach, Benningen a.N., Erdmannhausen, Großbottwar, Marbach a.N., Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim und Steinheim a.d.M. zusammen um genug Kaufvertragsfälle für eine gute Datenbasis gewährleisten zu können.Der Gutachterausschuss besteht zurzeit aus 39 Personen der Gemeinden (inkl. 4 hauptamtlichen Sachverständigen der Geschäftsstelle) sowie 2 Vertretern vom Finanzamt.Die ehrenamtlichen Mitglieder wurden von den Mitgliedskommunen auf Grund ihrer fachlichen Eignung vorgeschlagen und von der Zweckverbandsversammlung für Ihre Tätigkeit gewählt. Der Vorsitzende des Zweckverbands Bürgermeister Ralf Zimmermann sowie die Vorsitzende des Gutachterausschusses Frau Jaqueline Gellert bedanken sich für die hervorragende Zusammenarbeit aller Beteiligten.Nach der Sitzung steht fest: In Marbach am Neckar befindet sich die teuerste Bodenrichtwertzone im Zweckverbandsgebiet mit 1055 €/m². Im Bereich Wohnbauflächen sind die Preise im letzten Jahr um 10,1 % (auf alle 9 Kommunen bezogen) gestiegen. Hingegen konnten im Bereich der Gewerbeflächen keine Preissteigerungen abgeleitet werden.Genaue Werte und Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Zweckverbands unter www.gutachterausschuss-bottwartal.de sowie dem zentralen Bodenrichtwert-informationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de.Die beschlossenen Werte sind Basis für die Grundsteuer (im Rahmen der Grundsteuerreform), die ab dem 01.01.2025 festgesetzt wird sowie dem Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer vom 04.11.2020. Jeder Grundstückseigentümer wird aufgefordert ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 elektronisch seine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben. Hierfür benötigt er im Wesentlichen zwei Angaben: die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert. Die übliche Wohnnutzung fällt unter die Grundsteuer B, wohingegen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Splittung in den Wohnteil (Grundsteuer B) und den Betrieb (Grundsteuer A) vorgenommen wird. Ausführliche Informationen zur Grundsteuer liefert die Landesseite www.grundsteuer-bw.de oder das zuständige Finanzamt.
Bodenrichtwert Ortsbereich Oberstenfeld (6,887 MiB)
Bodenreichtwert Ortsbereich Gronau (4,456 MiB)
Bodenrichtwert Ortsteil Prevorst (1,829 MiB)