

Als Selbständige oder Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:
Ausnahmen bestehen für
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Mindestbemessungsgrundlage ist, vor allem auch für hauptberuflich Selbständige, gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt, z. B. der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nach dem persönlichen Versicherungsrisiko, z. B. nach Alter oder Vorerkrankungen (und nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.
Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.09.2021 freigegeben.