Landkreis Ludwigsburg fordert Korrektur der Zensus-Ergebnisse

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Die Diskussion um die Ergebnisse des Zensus 2022 und deren Folgen für den Landkreis Ludwigsburg geht weiter. In den vergangenen Monaten hat sich insbesondere am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns gezeigt, dass eine Korrektur der im Rahmen des Zensus ermittelten Einwohnerzahlen grundsätzlich möglich ist. Dort hat das Statistische Landesamt auf Grundlage von Nacherhebungen und damit einhergehenden Hochrechnungen die Ergebnisse des Zensus nach oben korrigiert. „Wir fordern daher weiterhin und mit Nachdruck das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf, die besondere Situation im Landkreis zu berücksichtigen und die Zensusergebnisse ebenfalls zu überprüfen“, so Landrat Dietmar Allgaier mit Verweis auf die Millionenverluste an Zuwendungen für die betroffenen 35 Kommunen und den Landkreis selbst.

Dass eine nachträgliche Überprüfung und Korrektur von Zensusergebnissen möglich ist, zeigt das Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns. Dort haben 158 Kommunen Widerspruch eingelegt beziehungsweise Klage erhoben. Aufgrund der Vielzahl der Verfahren hat das Statistische Landesamt Mecklenburg-Vorpommern die Zensusergebnisse überprüft und bei 118 Kommunen Änderungen vorgenommen.

Landrat Allgaier fordert verlässliche Nacherhebung

„Aus Sicht des Landkreises braucht es nun verlässliche Nacherhebungen. Dabei können Stichproben auf Basis geografischer Flächen – etwa mithilfe von Luftbildern oder Google Street View – mit den Zahlen aus Melderegistern, Abfallgebührenbescheiden und Wählerverzeichnissen abgeglichen werden“, erläutert Landrat Allgaier. Aus diesen Daten solle ein belastbarer Wert ermittelt werden, der ab 2026 als Grundlage für die Einwohnerzahl diene. „Unser Ziel muss sein: belastbare Einwohnerzahlen, die die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort abbilden und dabei sollten wir nicht noch mehr Zeit verlieren“, so der Landrat weiter. „Wir erwarten auch vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, Verantwortung zu übernehmen und die besondere Situation im Landkreis Ludwigsburg nochmals zu untersuchen.“

Schließlich ist es auch im Landkreis Ludwigsburg beim Zensus 2022 zu einem statistisch ungewöhnlich hohen Verlust der Einwohnerzahlen gekommen. Hintergrund sind rund 800 ungeklärte Prüffälle in der zuständigen Erhebungsstelle. Diese unterstand der fachlichen Aufsicht des Statistischen Landesamts und war als abgeschotteter Bereich innerhalb des Landratsamts organisiert. Die Kreisverwaltung selbst hatte daher keinen Einfluss auf die inhaltliche Bearbeitung der Fälle.



Falsche Einwohnerzahlen kosten Kommunen und Kreis dreistelligen Millionenbetrag

Die Auswirkungen der festgestellten Einwohnerzahlen sind erheblich. Der Landkreis Ludwigsburg rechnet ab dem Jahr 2026 mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 12 Millionen Euro im kommunalen Finanzausgleich. Für die 35 Kommunen im Landkreis summieren sich die finanziellen Auswirkungen über einen Zeitraum von zehn Jahren auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Landkreis fordert Überprüfung statt Verweis auf gesetzliche Regelungen

Zahlreiche Kommunen im Landkreis haben gegen die Festsetzung der Einwohnerzahlen Widerspruch eingelegt. Der Landkreis Ludwigsburg selbst hat Drittwiderspruch eingelegt. Deutschlandweit haben mehrere hundert Kommunen Widerspruch gegen die Zensusergebnisse beziehungsweise die zugrunde liegende Methodik eingelegt und Klage erhoben.

„Aus unserer Sicht reicht es nicht aus, auf die Regelungen des Zensusgesetzes zu verweisen, nach denen eine Änderung der Zensusdaten grundsätzlich nicht vorgesehen ist“, erklärt Landrat Allgaier. „Die Schreiben des Statistischen Landesamts auf die Widersprüche der Kommunen und des Landkreises lassen bislang keine Bereitschaft erkennen, die besonderen Umstände und möglichen Fehler bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen nochmals zu überprüfen“, kritisiert er weiter. 

Grundsätzliche Fragen zur Zensus-Methodik

Aus Sicht des Landkreises werfen die Entwicklungen darüber hinaus grundsätzliche Fragen zur Methodik des Zensus 2022 auf. Die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern machen deutlich, welche erheblichen Auswirkungen ungeklärte Fälle und statistische Verfahren auf einzelne Kommunen haben können. Kritik an der Methodik gibt es auch aus der Wissenschaft. Ein von 287 Kommunen beauftragtes wissenschaftliches Gutachten der Universität Duisburg-Essen setzt sich kritisch mit dem Zensusverfahren und seiner Methodik auseinander.

Gespräch mit dem Finanzministerium

„Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden hat in der Sommerpause ein sehr wertschätzender Austausch mit dem Finanzministerium stattgefunden“, berichtet Landrat Allgaier. Dabei wurden die Auswirkungen der Zensusergebnisse auf die kommunale Ebene und die bestehenden Handlungsbedarfe erörtert.

„Für uns steht fest: Die besondere Situation mit rund 800 ungeklärten Prüffällen darf nicht ohne weitere Prüfung bleiben. Mecklenburg-Vorpommern hat gezeigt, dass Verantwortung übernommen und Korrekturen vorgenommen werden können. Wir erwarten deshalb auch in Baden-Württemberg eine ergebnisoffene Überprüfung der besonderen Situation und eine Lösung, die den betroffenen Kommunen gerecht wird“, so der Landrat abschließend.