Das gesamte Gelände der Lichtenbergschule ist Privatgelände. Mit Beginn des neuen Schuljahres möchten wir deshalb nochmals auf eine wichtige Regelung aufmerksam machen:
Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler ist das Schulgelände während des Schulbetriebs ausschließlich für Personen bestimmt, die zur Schulgemeinschaft gehören oder einen schulischen Anlass haben.
Wir bitten daher darum, das Schulgelände nicht als Durchgang oder Abkürzung zu nutzen.
Dies gilt auch für das Überqueren des Schulhofs zu Fuß.
An beiden Zugängen zum Schulgelände weisen neue Schilder auf diese Regelung hin.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Die Regelung dient dazu, das Schulgelände als geschützten und sicheren Bereich für die Schülerinnen und Schüler zu erhalten.