Handwerkerparkausweis
Bürgerinformation & Pressemitteilungen
Seit 1. September 2026 kann für handwerkliche Tätigkeiten im Kreis Ludwigsburg der Handwerkerparkausweis beantragt werden. Dieser wird in allen 39 Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg anerkannt und ist ab der Ausstellung für 12 Monate gültig. Dadurch entfällt der Aufwand, mehrmals im Jahr individuelle Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit handwerklichen Tätigkeiten. Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis für 12 Monate beträgt 200 EUR.
Der kreisweit gültige Handwerkerparkausweis ermöglicht handwerklich tätigen Betrieben für ihre Einsätze vor Ort das Parken
· an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten (öffentlicher Straßenraum) ohne Entrichtung von Parkgebühren
· auf öffentlichen Parkplätzen ohne Beachtung der Höchstparkdauer (außer Kurzparkzonen unter 30 Minuten)
· in Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot
· in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
· in Bereichen mit Bewohnerparken
· in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht. Die Ausnahmegenehmigung gilt für auf dem Ausweis aufgeführte Fahrzeuge für die Dauer des Einsatzes vor Ort, ausschließlich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.
Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigsburg beantragen den Handwerkerparkausweis bei derjenigen Straßenverkehrsbehörde, die für ihren Betriebssitz bzw. die entsprechende Niederlassung zuständig ist. Unternehmen aus benachbarten Landkreisen beantragen den Ausweis am Ort des ersten Einsatzes im Landkreis Ludwigsburg.
Für Unternehmen aus Oberstenfeld bzw. Unternehmen aus anderen Landkreisen, die ihren ersten Einsatz im Kreis Ludwigsburg in Oberstenfeld haben, beantragen den Ausweis bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zur Beantragung, das entsprechende Antragsformular sowie Informationen zu den beizulegenden Unterlagen finden Sie unter: