Vergangenen Freitag, lud die Gemeinde Oberstenfeld die örtlichen Vereine zu einer Informationsveranstaltung ein. Über 40 Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter sowie Mitglieder des Gemeinderats folgten der Einladung, um sich über die geplanten Neuerungen bei den Benutzungsordnungen, der Vereinsförderung und den organisatorischen Abläufen bei der Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten zu informieren.
Bürgermeister Kai Kraning begrüßte die Anwesenden und würdigte das große ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde. Er betonte, dass die Vereine mit ihrer vielfältigen Arbeit das gesellschaftliche Leben bereichern und einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt in Oberstenfeld leisten. Für diesen wertvollen Einsatz sprach er allen Engagierten seinen herzlichen Dank aus.
Anschließend stellte Hauptamtsleiter Florian Bausch die wesentlichen Änderungen der Benutzungsordnungen für die gemeindeeigenen Sport- und Veranstaltungsstätten vor. Ziel ist es, die Gebührenstruktur transparenter und einheitlicher zu gestalten, und einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen. Hierzu sollen unter anderem Buchungsvarianten vereinfacht, Sondertarife abgeschafft und einheitliche Zeitmodelle eingeführt werden.
Auch klar geregelte Auf- und Abbauzeiten sollen künftig für eine bessere Planbarkeit sorgen. Grundlage der neuen Gebühren ist eine umfassende Kalkulation, bei der unter anderem die durchschnittliche Auslastung und die Größe der jeweiligen Einrichtungen berücksichtigt wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Neufassung der Vereinsförderrichtlinien. Künftig soll die Förderung anhand einheitlicher und nachvollziehbarer Kriterien erfolgen, um eine möglichst gerechte Behandlung aller Vereine sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit stärker gefördert und besondere Bedarfe, beispielsweise bei der Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen, berücksichtigt werden. Auch die Grundförderung sowie die Zuschüsse für Vereinsjubiläen werden neu geregelt. Die neuen Regelungen sollen im Gemeinderat beschlossen werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Darüber hinaus erläuterte die Gemeindeverwaltung die organisatorischen Abläufe bei der Überlassung und Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten. Anhand der Überlassungsanträge für Einzelveranstaltungen und regelmäßige Belegungen wurde verdeutlicht, wie wichtig vollständige Angaben und eine frühzeitige Abstimmung mit der Verwaltung sind. Insbesondere für die Einsatzplanung des Hausmeister-Pools und die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben sind verlässliche Informationen zu Veranstaltungsablauf, Besucherzahlen und Bestuhlung unerlässlich.
Abschließend wurde über die seit 2026 geltende Anzeigepflicht für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe informiert. Wer bei einer öffentlichen Veranstaltung Speisen und Getränke anbietet, muss dies mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde anzeigen. Die Gemeinde leitet die Anzeige anschließend an das zuständige Landratsamt weiter, das über die Genehmigung entscheidet.
Die Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter nutzten die Gelegenheit, zahlreiche Fragen zu den vorgestellten Neuerungen zu stellen, die von der Gemeindeverwaltung beantwortet wurden. Im anschließenden offenen Austausch konnten weitere Anliegen und Anregungen aus der Vereinsarbeit eingebracht werden.
Die Gemeinde Oberstenfeld bedankt sich bei allen Teilnehmenden für das Interesse und den konstruktiven Austausch.