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Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern IV“

Ortskern IV

Im Jahre 2015 ist es gelungen, mit dem Sanierungsgebiet Ortskern IV in das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen zu werden. Bei einem Förderrahmen von 1,66 Mio € stehen Finanzhilfen von Bund und Land mit 1 Mio. € zur Verfügung.

Mit der städtebaulichen  Erneuerungsmaßnahme Ortskern IV werden die städtebaulichen Erneuerungsziele verfolgt:

  • bauliche und energetische Modernisierung privater und öffentlicher Gebäude
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz, insbesondere des historischen Stiftsgebäudes als herausragendem Kulturdenkmal
  • Steigerung des innerörtlichen Erholungswertes und der Attraktivität des Wohnstandortes durch die Schaffung öffentlicher Grünflächen
  • Stärkung der Attraktivität der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen durch barrierefreie Gestaltung und optische Aufwertung der Großbottwarer Straße (3. Bauabschnitt) und angrenzender öffentlicher Bereiche

Wenn Sie Informationen über die interessanten Fördermöglichkeiten im Rahmen der städtbaulichen Erneuerungsmaßnahme Ortskern IV benötigen steht Ihnen

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld
Frau Elena Filipp
Großbottwarer Str. 20
71720 Oberstenfeld
Tel. (0 70 62) 261-39
E-Mail: Filipp@oberstenfeld.de 

gerne zur Verfügung.

Abgrenzungsplan (397,8 KiB)