Wasserversorgung

Die Gemeinde Oberstenfeld ist als Wasserversorger gesetzlich verpflichtet, die Wasserabnehmer entsprechend zu informieren. Dieser Informationspflicht wird über die Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher (TrinkwV § 45)nachgekommen.

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Text zu Störungen und Notdienste einfügen

Text zu Wasserhärte und Wasseranalysen einfügen

Text zu Sonstige Informationen einfügen