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03.02.2012 Frostschutz von Haus- und Gartenwasserleitungen


Um Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu schützen, sind mit Eintritt der kalten Jahreszeit in Kellern, in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten und undichte Stellen im Mauerwerk oder nicht voll ausgebauten Häusern abzudecken.

Frostschutz von Haus- und Gartenwasserleitungen
Garten- und Sommerleitungen und Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb des Anwesens sind auf ihre Dichtheit zu prüfen und gegebenenfalls jetzt schon instand zu setzen.
Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptabsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste über den Winter zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen vor und hinter den Wasserzählern sind mit Isolierstoffen zu umhüllen.
Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen. Für Wasserverluste oder Schäden an Wasserzählern durch Frosteinwirkungen sind grundsätzlich die Wasserabnehmer nach der Wasserversorgungssatzung haftbar.


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