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Trauungen

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie haben sich entschlossen, "Ja" zueinander zu sagen und möchten dieses Ja-Wort in Oberstenfeld abgeben?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, möchten wir Sie hier über Trautermine und Trauräume des Standesamts Oberstenfeld sowie über die notwendige Anmeldung und die erforderlichen Unterlagen informieren.

Anmeldung

Trautermine können im Bürgerbüro unter Tel: 07062/261-53 vereinbart werden.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist Voraussetzung für die Trauung und muss auf dem Standesamt der Gemeinde  erfolgen, in der das Paar (oder der Parter) seinen Wohnsitz hat.

Voraussetzung

Die Eheschließenden müssen volljährig sein, unverheiratet und dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Notwendige Unterlagen

Für die Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Bescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebestätigung genügt nicht.
  • bei einer Vorehe: Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
    Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie bitte geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangen Ehen mit. Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.
  • bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft: Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder beziehungsweise eine Sterbeurkunde.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde.

Bei Auslandsbeteiligung

Besitzt eine der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Für fremdsprachige Urkunden müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen. Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. Ausländische Urkunden benötigen häufig auch eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation).

Bei einer Reihe von Staaten muss eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit durchgeführt werden. Zuständig dafür ist die Deutsche Auslandsvertretung oder von ihr beauftragte Vertrauensanwälte und Vertrauensanwältinnen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt.

Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Termine

Bereits frühzeitig beginnen Planungen für eine standesamtliche Trauung, weshalb schon jetzt die Termine für Trauungen im nächsten Jahr veröffentlicht werden

Eheschließungen können Dienstag und Donnerstag nachmittags sowie Freitagvormittag während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros geschlossen werden.

Beim Standesamt Oberstenfeld werden auch im Jahr 2024 erneut Trauungen an einem Samstag in den Monaten Mai, Juni und Juli angeboten.

Bitte beachten Sie, dass für Samstagstrauungen folgendes gilt:
 
- Mindestens einer der Partner muss seinen Hauptwohnsitz in Oberstenfeld haben.
- Es wird eine zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten fällig.

Für Fragen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Oberstenfeld unter 0 70 62 / 261-53.

Räume

Unsere Trauräume sind das Trauzimmer im Rathaus und der Katharinensaal im historischen Stiftsgebäude.

Benutzerordnung Katharinensaal (117,7 KiB)

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit deutsches Recht: 40 Euro,
  • Prüfung der Ehefähigkeit ausländisches Recht: 80 Euro
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro
     
  • Für die Benutzung des Katharinensaals wird ein Entgelt in Höhe von 90 € pro Trauung fällig.