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Hinweis über das Halten von Hunden / Verunreinigung durch Hundekot

In letzter Zeit gehen immer wieder Klagen beim Bürgermeisteramt ein, dass Hundehalter ihre Vierbeiner ohne Leine laufen lassen. Bürger und Spaziergänger fühlen sich dadurch oftmals belästigt und bedroht, da die Hunde Dritte nicht nur anbellen, sondern zum Teil auch anspringen und diese hierdurch gefährden.


Weiterhin werden durch Hundekot sowohl Gehwege als auch landwirtschaftlich genutzte Flächen verunreinigt; letztere dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.Auch Privatflächen und die Gärten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern sollten von den Hunden nicht für ihre Hinterlassenschaft benutzt werden.
In allen Fällen ist der Hundehalter/-führer jedoch verpflichtet, dennoch dort abgelegten Hundekot zu beseitigen.

Die Gemeinde hat deshalb im gesamten Gemeindegebiet Hundekotbehälter aufgestellt. Diese Behälter stellen Tüten für den Hundekot bereit und haben einen integrierten Abfallbehälter um diese wieder zu entsorgen.
Sie sind an folgenden Standorten zu finden:

In Oberstenfeld:
In der Verlängerung zur Gehrnstraße am Beginn der Weinberge
Am Wasserhochbehälter
An der Sporthalle
An der Schneckenbrücke
Am Sudetenweg Richtung Weinberge
In der Bieversklinge
Am Spielplatz Gehrn III
Am Amselweg Richtung Felder
Am Bolzplatz am Kiga Hauäcker

In Gronau:
In der Entengasse
Am Parkplatz des Kindergartens
Am Weizenweg Übergang zum Fußweg
An der Ecke Schmidhausener Str. / Uhlandstr.

In Prevorst:
Am Sportplatz

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für alle Hunde der Leinenzwang innerhalb (für Kampfhunde auch außerhalb) des Ortes gilt. Aufgrund der tierseuchen-rechtlichen Anordung vom 05.01.2005 dürfen zudem auch außerorts Hunde, die nicht nachweislich unter wirksamem Impfschutz (gegen Tollwut) stehen, nicht frei laufen gelassen werden. Außerdem dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen; Anlass zu diesem Hinweis geben jüngste Vorfälle, nach denen Hunde dem Wild nachstellen und dieses jagen/reißen. 

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Hundebesitzer erwarten von ihren Mitmenschen Verständnis für ihre Tiere; dies wird aber  nur dann der Fall sein, wenn auch die Hundebesitzer Verständnis für ihre Mitmenschen zeigen.

Wir bitten daher alle Hundebesitzer, ihre Tiere nur an der Leine auszuführen und Hundekot entsprechend vorstehender Ausführungen ordnungsgemäß zu beseitigen und entsprechende Hundekotbehälter und Tüten zu benutzen.

Nachdem die Gemeinde Oberstenfeld nun flächendeckend die Hundekotbehälter im gesamten Gemeindegebiet aufgestellt hat, wird es in absehbarer Zeit aus Kosten- und Unterhaltungsgründen keine weiteren Standorte geben.

Wir bitten die Bürgerschaft um gegenseitige Rücksichtnahme.
Vielen Dank!